General Terms and Condition

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SKG PLAST GmbH

1. Allgemeines

1.1. Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle von der SKG PLAST GmbH durchgeführten Kundenaufträge. Unsere Kunden anerkennen diese Bedingungen durch Auftragserteilung sowie durch Entgegennahme der Lieferung als für sie verbindlich.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich.

Entgegenstehende, ergänzende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Angebot / Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und durch uns jederzeit widerruflich.
2.2. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung (per E-Mail) der Bestellung des Kunden zustande (Einkaufsbestätigung). Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist unsere Einkaufsbestätigung. Mangels schriftlicher Einkaufsbestätigung kommt der Vertrag mit der tatsächlichen Ausführung der Bestellung/Auslieferung der Ware zustande.
2.3. Bei Vertragsabschluss bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

3. Preise

3.1. Alle unsere Preise verstehen sich sofern nichts anderes vereinbart ist exklusive MWSt in gesetzlicher Höhe ab Lager Traismauer oder frei Haus, sowie exklusive Verpackung und Versicherung.
3.2. Berechnungen erfolgen immer am Tag der Lieferung zu den jeweils gültigen Preisen. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, in besonders begründeten Fällen Preiserhöhungen während der Lieferfrist nachträglich vorzunehmen. Der Kunde hat sodann das Recht, innerhalb von 2 Arbeitstagen den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

4. Zahlung

4.1. Der vereinbarte Preis ist soweit nichts anderes vereinbart binnen 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
4.2. Bei Überschreiten des Zahlungszieles sind wir berechtigt, die für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang jeweils gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Auch sind wir berechtigt, dem Kunden alle weiteren Kosten der Zahlungseintreibung, wie insbesondere die Kosten von Inkassobüros, Kreditschutzverbänden (z.B. KSV 1870) oder unseres Anwaltes zu verrechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4.3. Bei Zahlungsverzug können außerdem alle offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen fällig gestellt werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, können wir dem Kunden die Weiterveräußerung, Weiterbenutzung oder die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe an sich verlangen. 4.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt sind.

5. Liefertermin

5.1. Die Lieferfrist beginnt im Zweifel mit unserer Einkaufsbestätigung zu laufen, jedoch nicht vor Klärung aller für die Vertragserfüllung erforderlichen Einzelheiten und Beibringung aller vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen.
5.2. Wir behalten uns das Zurückbehaltungsrecht vor, solange der Kunde mit einer Verpflichtung aus diesem oder einem anderen Vertrag mit uns in Verzug ist, es sei denn, diese Verpflichtung ist nur geringfügig und beeinträchtigt nicht die Vertragserfüllung durch uns.
5.3. Ist die Erledigung von Ein- und Ausfuhrmodalitäten erforderlich oder machen wir ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht geltend, dann verlängert sich die Lieferfrist sowie alle sonstigen Fristen für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen um den entsprechenden Zeitraum und wir geraten nicht in Verzug. Dies gilt auch in Fällen von höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden Ereignissen bei uns, unseren Lieferanten oder Subunternehmern (z.B. außerordentliche Naturereignisse, Energie- oder Rohstoffmangel, Unruhen, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, hoheitliche Maßnahmen etc.).
5.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig abgesandt oder dem Kunden Lieferbereitschaft mitgeteilt wird. Erfolgt der Versand auf Wunsch des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich vorgesehen, so können wir gleichwohl Zahlung in der vereinbarten Weise und zum vereinbarten Zeitpunkt verlangen.

6. Lieferung / Versand

6.1. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung erfolgt der Versand unversichert sowie auf Rechnung und Risiko des Kunden. Versandweg und Beförderungsmittel werden vom Lieferer nach billigem Ermessen bestimmt. Eine Versicherung der Ware ist vom Kunden gesondert in Auftrag zu geben und zu vergüten.
6.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über, spätestens jedoch in dem Zeitpunkt, in dem die Ware unser Lager verlässt.
6.3. Unsere Waren sind – soweit nicht anders vereinbart – zur Verarbeitung im eigenen Betrieb des Kunden bestimmt.

7. Beschaffenheit

7.1. Die Beschaffenheit der Ware sowie deren Einsatz-/Verwendungszweck ergibt sich aus den vereinbarten Produktspezifikationen – Bemusterung. Jeder Warenverkauf erfolgt daher auf Grundlage dieser Spezifikationen. Darüber hinausgehende Eigenschaften gelten nur dann als zugesagt, wenn sie ausdrücklich, schriftlich zugesichert wurden.
7.2. Anwendung, Verwendung und Bearbeitung sowie Einsatz der gelieferten Ware erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeit und liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort oder Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigte Verwendung und Zwecke.

8. Mängel

8.1. Der Kunde hat die Ware hinsichtlich Beschaffenheit und Menge unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels zu rügen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung der Ware nach Ablieferung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Die Mängelrüge muss jeweils schriftlich, per E-Mail mit Empfangsbestätigung erfolgen.
8.2. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Überprüfung des gerügten Mangels zu geben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Ansprüchen sowie die Irrtumsanfechtung aufgrund eines Mangels sind ausgeschlossen.
8.3. Das Vorliegen eines Mangels ist vom Kunden nachzuweisen; § 924 ABGB findet keine Anwendung. Solange das Vorliegen eines Mangels nicht nachgewiesen und von uns nicht ausdrücklich anerkannt worden ist, erfolgt jede Verbesserung oder jeder Austausch durch uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ausschließlich aus Gründen der Kulanz.

9. Haftung

9.1. Steht dem Kunden Nacherfüllung zu, sind wir berechtigt, zwischen Neulieferung und Nachbesserung zu wählen. Wenn die Nacherfüllung durch uns fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten.
9.2. Wir haften für Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist unsere Haftung der Höhe nach auf den Fakturenwert der reklamierten Ware beschränkt.
9.3. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9.4. Sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren spätestens in 1 (einem) Jahr ab Lieferung der Ware, solange nicht eine längere Verjährungsfrist zwingend gesetzlich vorgesehen ist.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
10.2. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes in jederzeit widerruflicher Weise veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen.
10.3. Eine Be-/Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets kostenlos und in unserem Namen und Auftrag.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.2. Auf diesen Vertrag sowie für alle daraus entstehenden Streitigkeiten findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung.
11.3. Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Krems an der Donau, Österreich; dies gilt auch dann, wenn die Übergabe der Ware an einem anderen Ort erfolgt.
11.4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens, seiner Erfüllung und Beendigung sowie seiner vor- und nachvertraglichen Wirkungen ist Krems an der Donau, Österreich. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz-, Geschäftssitzgericht zu verklagen.

Stand Jänner 2020